INS GANZE LAND

Mit der Bahn

Japan hat eines der besten Schienennetze der Welt. Auf den wichtigsten Strecken der JR (Japan Railways Group) verkehren die Züge in sehr kurzen Abständen. Die Shinkansen, superschnelle Expresszüge, verkehren mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 270 km/h und sind eine Alternative zum Flugverkehr. Sie verbinden mehrmals in der Stunde Tokyo mit den wichtigsten Landesteilen. Verspätungen sind fast unbekannt. Für die Schnellzüge und die erste Klasse wird ein besonderer Zuschlag verlangt. Bei der JR können Tickets auch in englischer Sprache ausgedruckt werden.

Neben den Shinkansen gibt es noch Schnellzüge, Eilzüge und Lokalbahnen. Die Fahrpreise setzen sich aus einem Grundtarif, der von der Länge der Fahrstrecke abhängt, und einem Zuschlag zusammen, welcher je nach Art der benutzten Züge verschieden hoch ist.

In den Bahnhöfen der größeren Städte werden an grün markierten Fahrkartenschaltern Platzkarten für Shikansen- und Schnellzüge, Liegewagenkarten sowie andere reservierungspflichtige Sonderfahrkarten verkauft. Die Öffnungszeiten dieser Schalter sind täglich von 06.00-22.00 Uhr.

Japan Rail Pass

Der Japan Rail Pass kann nur von ausländischen Touristen und nur vor der Ankunft in Japan gekauft werden. Man kann ihn in den Büros der Fluglinien JAL und ANA so- wie bei zahlreichen Reise- büros bekommen. Hier er- hält man zuerst eine Exchange Order, die später in Japan gegen den eigent- lichen Pass eingelöst wird. Der Japan Rail Pass ist wahl- weise für 7, 14 oder 21 Tage gültig. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren zahlen die Hälfte. Der Pass berechtigt zu unbegrenzten Reisen auf allen von der JR betriebenen Zug-, Bus- und Schifffahrts- linien. Der Pass kann nicht für den Superexpresszug Nozomi eingesetzt werden.

Für Reisende, die sich nur in bestimmten Regionen Ja- pans aufhalten, sind regio- nale Rail-Pässe zu günsti- gen Tarifen erhältlich: der JR Hokkaido Rail Pass, der JR East Rail Pass, der JR West Rail Pass und der JR Kyushu Rail Pass.

Nähere Informationen auf der Japan Rail Pass-Seite der JR.

Mit dem Flugzeug

Inland-Linienflüge werden von Japan Airlines (JAL), All Nippon Airways (ANA) und Japan Air System (JAS) durchgeführt. Japan Airlines verbindet alle größeren Städte. Die anderen Fluggesellschaften fliegen auch kleinere Städte an.

Tokyos Flughafen für Inland- flüge ist Haneda. Eine Monorail-Bahn verbindet Haneda mit Hamamatsu-cho. Osakas Itami (ITM) wird für Inlandflüge ge- nutzt. Die wichtigsten Flug- strecken sind Tokyo-Sapporo, Tokyo-Fukuoka, Tokyo-Osaka und Tokyo-Naha.

Billigflüge werden von folgen- den Fluggesellschaften ange- boten:

Auf vier Rädern

Autofahren auf den überfüllten Straßen ist kein Vergnügen, zumal es nur wenige Verkehrs- schilder mit lateinischen Buch- staben gibt. In ländlichen Gebieten ist deshalb ein Kom- pass sehr hilfreich. Die Stadt- zentren sind oft verstopft. Die Schnellstraßen Keiyo Highway, Tohoku-, Tomei-, Tokaido-, Joban- und Meishin-Expressway verbin- den die Städte an der Pazifik- küste. Die Insel Awaji ist zwi- schen Akashi und Iwaya mit dem Festland durch eine Auto- brücke verbunden. Autobahnen sind gebührenpflichtig.

Österreichische Staatsbürger können mit dem österreichi- schen internationalen Führer- schein in Japan Auto fahren, deutsche und schweizer Staatsbürger benötigen zu- sätzlich zu ihrem nationalen Führerschein eine Übersetzung ins Japanische. Reisende müssen noch mindestens drei Monate ab Ausstellungsdatum des Führerscheins im Herkunfts- land gelebt haben. Übersetzun- gen sind bei den zuständigen Vertretungen gegen eine Gebühr erhältlich.

Mit dem Schiff

Es gibt regelmäßige Fähr-, Schnellboot- und Luftkissen- bootverbindungen von der Hauptinsel zu den kleineren japanischen Inseln. Von Tokyo, Osaka und Kobe aus gibt es Fährverbindungen zu den Häfen in Hokkaido und Kyushu. Hochgeschwindigkeitszüge verkehren regelmäßig zwischen Tokyo und den wichtigen Häfen. Zusätzlich gibt es in den Erholungsorten am Meer und an den Seen im Landesinnern Ausflugs-, Tragflächen- und Hovercraft-Boote.

Verkehrsbestimmungen

Linksverkehr

Promillegrenze: 0,0 Promille

Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen: 100 km/h, auf Landstraßen: 50 km/h

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