PASS, VISUM & CO.

Einreise als Tourist

Erforderlich ist ein Reisepass, der für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs oder eines anderen EU-Landes sowie der Schweiz benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu drei Monaten kein Visum.

Eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere drei Monate kann bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 ¥. Näheres von den konsularischen Vertretungen.

Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen. Sie müssen sich im Hotel, der Pension usw. beim Check-in registrieren lassen.

Für längere Aufenthalte in Japan ist ein Visum notwendig. Dies ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu beantragen. Für ein Arbeitsvisum kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird.

Einreise mit Kindern

Für Deutsche vom 10. bis 16. Lebensjahr ist ein Kinderreisepass mit Lichtbild oder eine Eintragung im elterlichen Reisepass, wenn dieser Elternteil mit einreist, oder ein eigener Reisepass erforderlich. Österreicher oder Schweizer benötigen eine Eintragung des Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder einen eigenen Reisepass für das Kind. Grundsätzlich gelten für Kinder jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Vögeln muss eine Importbestätigung bei der Quarantänestation des jeweiligen Flughafens vorgewiesen werden.

Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Quarantäne von 12 Stunden ist für Hunde und Katzen Pflicht. Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt sein, wird eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen verhängt. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.

Für Nagetiere wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.

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